Sozialplan bei Kündigung
EntlassungsplanZugleich ist sie dazu angehalten, den Konzernbetriebsrat zu konsultieren. Im Falle eines freiwillig abgeschlossenen Sozialplans vereinbaren die Tarifparteien Vorschriften, die den Wechsel des Unternehmens für die Mitarbeiter sozialverträglich machen sollen. Aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen für jedes einzelne Untenehmen werden die Vorschriften immer individuell auf das Untenehmen abgestimmt. Gelingt es den Parteien dagegen nicht, sich zu einigen, sind sie gehalten, sich an die für sie verantwortliche Schlichtungsstelle zu richten.
Die so genannte Zwangssozialplanung basiert auf dem Beschluss dieser Schlichtungsstelle. Der Umfang des Betriebes bestimmt die Verpflichtung zur Erstellung eines Businessplans. Für kleine und mittlere Betriebe sowie für Personen unter vier Jahren gilt die Verpflichtung zur Erstellung eines Sozialkonzeptes nicht. Auf diese Weise will der Parlamentarier vermeiden, dass den Betrieben überproportional viel Geld in die Hände fällt.
Bei kleinen oder mittleren Betrieben gibt es in der Regelfall keinen Konzernbetriebsrat, der die Belange der Arbeitnehmer vertreten kann. Führt dies zu einer weniger oder weniger bezahlten Erwerbstätigkeit, können auch so genannte Kompensationszahlungen als Teil des Sozialplans betrachtet werden.
Im Allgemeinen gilt die Regelung für alle Beschäftigten eines Betriebes.
Schwanger oder im Elternurlaub befindliche Mütter und Väter können von der sozialen Selektion ausgeschlossen werden. Zeitarbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis mit automatischer Beendigung nach der Kündigungsfrist ausläuft, werden nicht in den Sozialplan miteinbezogen. Der Kündigungszeitraum im Zusammenhang mit einer Betriebskündigung entspricht den Vorschriften, die im Einzelarbeitsvertrag festgelegt sind. Die Betriebsanzeige wegen Verlust des Arbeitsverhältnisses wird der Auftraggeber erst nach eingehender Überprüfung erteilen.
Eine Kündigung muss in schriftlicher Form ausgesprochen werden. Die Arbeitnehmerin hat das Recht, gegen die Kündigung beim zuständiges Arbeitsamt Klage zu erheben. Die Legalität der Entlassung vor dem Arbeitsrichter muss der Auftraggeber nachweisen.